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LKW-Kartell


LKW-Kartell die wichtigsten Fakten

Die Europäische Kommission hat am 19.07.2016 festgestellt, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo, Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen europäische Kartellvorschriften verstoßen haben.

Über 14 Jahre lang hat das sog. LKW-Kartell in der Zeit von 1997 bis 2011 Absprachen über Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen getroffen. Darüber hinaus erfolgten Absprachen über den Zeitplan zur Einführung von Emissionssenkungstechnologien (Euro III- bis zur derzeit gültigen Euro VI-Klasse). Wegen dieser Verstöße verhängte die EU-Kommission eine Rekordgeldbuße in Höhe von über 2,9 Milliarden €. Die Geldbuße, die die LKW-Unternehmen an die EU-Kommission abzuführen haben, ist das eine. Für die von den Preisabsprachen betroffenen Unternehmen, stellt sich darüber hinaus die Frage des Schadensersatzes.

Dem Wettbewerbsverein ist es gelungen, über 200 Unternehmen mit über 9.000 betroffenen LKW für eine Initiative zur Geltendmachung außergerichtlicher Schadensersatzansprüche gegen die LKW-Kartellanten zu gewinnen. Für die angeschlossenen Unternehmen hat der Wettbewerbsverein ein (vertrauliches) Gutachten über kartellrechtliche Schadensersatzansprüche in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommen je nach Zeitraum und LKW-Hersteller und Typ zu unterschiedlichen Ergebnissen. Vereinfacht lässt sich festhalten, dass zum Teil sehr deutliche Preisüberhöhungen von zum Teil weit über 10 % festzustellen sind.

Der Wettbewerbsverein ist der erste Interessensverband, der durch die Erstellung eines Sachverständigengutachtens die Schadenshöhe errechnet hat, die durch Absprachen über erhöhte Brutto-Listenpreise den Transport- und Speditionsunternehmen durch das LKW-Kartell entstanden sein kann.

Bei überschlägiger konservativer Schätzung der rund 9.000 betroffenen LKW ergibt sich nach den Ermittlungen des Wettbewerbsvereins ein möglicher Kartellschaden in Höhe von rund 100 Mio. €. Dies entspricht einem durchschnittlichen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 11.000,00 € pro LKW (ohne Zinsen). Unsere Kampagne zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wurde durch eine gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit flankierend unterstützt. Die Resonanz des Wettbewerbsvereins bei den Medien war enorm. Insgesamt erfolgten über 750 Veröffentlichungen im Print- und Onlinemedien sowie im Hörfunk.

Sämtliche vom Wettbewerbsverein angeschriebenen LKW-Hersteller haben sich mit dem Verein in Verbindung gesetzt. Alle LKW-Hersteller lehnen eine Wiedergutmachung / Schadensersatz ab und behaupten, den betroffenen Unternehmen, d. h. ihren Käufern der LKW, sei kein Kartellschaden entstanden. Eine solche Reaktion ist enttäuschend. Wir gingen davon aus, dass die LKW-Hersteller gegenüber ihren Kunden anders reagieren werden, zumal die Ansprüche durch ein seriöses Sachverständigengutachten untermauert wurden. Die Reaktionen der LKW-Hersteller zeigen, dass kein Interesse an einer wirklich fundierten Führung von Vergleichsgesprächen außerhalb gerichtlicher Verfahren besteht. Wir deuten dies dahingehend, dass die LKW-Hersteller die Schadensersatzansprüche ihrer Kunden für den Kartellzeitraum „aussitzen“ wollen.

Spätestens Ende des Jahres 2017 verjähren die ersten Ansprüche gegenüber den LKW-Herstellern

Deshalb werden die LKW-Hersteller „auf Zeit spielen“. Jedes Jahr, das verstreicht, ohne dass Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, stellt für sie eine Befreiung von finanziellen Risiken dar. Hinzu kommt aller Voraussicht nach die Strategie, dass sich eine Vielzahl von Unternehmen mit ablehnenden Schreiben der LKW-Hersteller abfinden werden und ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen.

Vom LKW-Kartell betroffene Unternehmen sollten spätestens Ende des Jahres 2017 die Ansprüche gerichtlich geltend machen oder andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen treffen, um ihre Ansprüche zu sichern. Dies ist die Empfehlung des Wettbewerbsvereins! Der Wettbewerbsverein hat selbstverständlich auch diesen Umstand mit in seine Überlegungen frühzeitig eingebunden. Deshalb hat er für seine Mitglieder und Unternehmen, die sich der Initiative angeschlossen haben, eine Möglichkeit geschaffen, ihre Ansprüche auf dem Rechtswege weiter zu verfolgen. Der Wettbewerbsverein selbst wird nicht als Kläger gegen die LKW-Hersteller im Kartellverfahren auftreten. Dies ist aus verschiedenen strategischen, rechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten heraus wenig sinnvoll. Die Gesellschaft, die das Sachverständigengutachten erstellte, die Gesellschaft zur Förderung kartellrechtlicher Ausgleichszahlungen mbH/Bonn, hat sich bereit erklärt, die vom Wettbewerbsverein außergerichtlich vertretenen Unternehmen, wozu auch kleinere Unternehmen mit wenigen LKW gehören, bei einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche zu begleiten. Dabei erfolgen Rechtsdienstleistungen und gerichtliche Vertretung durch eine auf das Kartellrecht spezialisierte deutsche Kanzlei, die auch einen Sitz in Brüssel hat und mit der GFA zusammenarbeitet. Die GFA trägt vollständig das mit der gerichtlichen Geltendmachung verbundene Kostenrisiko, wobei die GFA eine erfolgsabhängige Provision erhält. Für die Mitgliedsunternehmen konnte der Wettbewerbsverein eine Sonderkondition im Hinblick auf die Höhe der Erfolgsprovisionen vereinbaren.

Der Wettbewerbsverein hat mit der Organisation der vom LKW-Kartell betroffenen Unternehmen im Rahmen seiner über 40-jährigen Vereinstätigkeit eine beispiellose Aktion initiiert und die Möglichkeit geschaffen, vielen Unternehmen einen Weg zu eröffnen, ihre Ansprüche geltend zu machen, der ihnen ansonsten als einzelnes Unternehmen verschlossen gewesen wäre. Hieran zeigt sich zum wiederholten Male, dass der Wettbewerbsverein zu Recht den Ruf eines „Wettbewerbshüters“ im Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe hat.

Köln, 01.09.2017